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F.________ Ltd. sowie G.________ Organization sistiert werde. Eventualiter sei den Beschwerdeführern Parteistellung vor der Vorinstanz einzuräumen. Dabei sei die Vorinstanz anzuweisen

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11. Mai 11

Verwaltungsverfahren

1C 126/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Verwaltungsverfahren·DE·9 min·15
Nichteintreten