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Erziehung erwiesen haben. Die Adoption darf erst nach umfassender Untersuchung aller wesentlichen Umstände

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24. Okt. 08

Familienrecht

5A 215/2008/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Zurich·DE·13 min·1
LeitentscheidBGEGutheissung