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Erwerbsunkosten angenommen habe. Gleichzeitig sei das Einkommen der Beschwerdeführerin bei der E.________ Reinigungen AG nicht in vollem Umfang berücksichtigt worden. Zudem habe sich dieses Einkommen in den letzten Monaten noch gesteigert. Bei korrekter Berechnung ergebe sich

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25. Feb. 09

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 795/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/BaselLandschaft·DE·15 min·1
Teilweise Abweisung