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Entschädigungsfolge abgewiesen worden sei. Zur Begründung wird im Wesentlichen die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts sowie ein Verstoss gegen Bundesrecht

1 Entscheide·0 Präsident·10 Aufrufe
15. Apr. 13

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 429/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/StGallen·DE·20 min·13
Teilweise Abweisung