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Entschädigung der Eltern für die von ihnen selbst durchzuführenden Transportfahrten) insofern im Grundsatz mit den Mindestgarantien von Art. 19 BV im Einklang

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1. Juni 12

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

2C 433/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Unterrichtswesen und Berufsausbildung/Schwyz·DE·40 min·1
Teilweise Gutheissung