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Entlastungen wie der Bund in Form von Abzügen von der Bemessungsgrundlage oder aber Steuerermässigungen in Form eigentlicher tariflicher Massnahmen vorzusehen (BBl 2005 4868). Abgesehen davon kennt das Harmonisierungsrecht auch an anderer Stelle Sondertarife

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25. Sept. 09

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 62/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/BaselLandschaft·DE·15 min·14
Abweisung