Skip to content

Entgegen der Auffassung der Stadt Zürich handelt es sich nicht um ein nach Art. 99 Abs. 1 BGG unzulässiges Novum: Bereits der Regierungsrat hatte sich im Rekursentscheid vom 17. August 2011 (E. 9b

1 Entscheide·0 Präsident·11 Aufrufe
7. Sept. 12

Ökologisches Gleichgewicht

1C 86/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/Zurich·DE·15 min·17
Teilweise Gutheissung
Entgegen der Auffassung der Stadt Zürich handelt es sich nicht um ein nach Art. 99 Abs. 1 BGG unzulässiges Novum: Bereits der Regierungsrat hatte sich im Rekursentscheid vom 17. August 2011 (E. 9b — Richter — Swissrulings