Skip to content

Enteignete zur Beschwerde legitimiert (Art. 89 Abs. 1 BGG). Da auch die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
9. Dez. 11

Enteignung

1C 100/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Enteignung·DE·1h 10min·2
LeitentscheidBGEAbweisung