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Einrichtungsgegenstände gegen Entgelt in einem Lagerhaus deponieren mussten. Zur Dachwohnung gehört weder ein Garten noch eine geschlossene Garage

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23. Sept. 09

Vertragsrecht

4A 363/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Solothurn·DE·7 min·14
Abweisung