Einrichtungsgegenstände gegen Entgelt in einem Lagerhaus deponieren mussten. Zur Dachwohnung gehört weder ein Garten noch eine geschlossene Garage — Richter — Swissrulings
Einrichtungsgegenstände gegen Entgelt in einem Lagerhaus deponieren mussten. Zur Dachwohnung gehört weder ein Garten noch eine geschlossene Garage