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Einrichtungen hätten ein Alter von über 30 Jahren aufgewiesen. Daher sei für die neuen Investitionen zumindest eine gleich lange Lebensdauer einzusetzen. Zudem kritisieren sie

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10. Feb. 09

Vertragsrecht

4A 497/2008/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/BaselStadt·DE·12 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung