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Eine unzulängliche Organisation oder Durchführung der Koordination der Rechtsprechung am Bundesverwaltungsgericht fällt grundsätzlich in die aufsichtsrechtliche Kompetenz des Bundesgerichts. Zwar liegt die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Grenzbereich zwischen Rechtsprechung

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6. Apr. 16

Aufsichtsbeschwerden

12T 1/2016/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Aufsichtsbeschwerden·DE·8 min·1