Eine seitens der betroffenen Familien dagegen beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereichte Beschwerde blieb im Wesentlichen ohne Erfolg (Beschluss vom 1. Februar 2011) — Richter — Swissrulings
Eine seitens der betroffenen Familien dagegen beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereichte Beschwerde blieb im Wesentlichen ohne Erfolg (Beschluss vom 1. Februar 2011)