Eigentümer einer bereits überbauten Liegenschaft einen schweren Eingriff. Im Kern geht es um das Nutzungsmass bei einem Vorhaben im Baugebiet. Die diesbezüglichen Regelungen sind - soweit hier betroffen - in kantonalem bzw. kommunalem Recht — Richter — Swissrulings
Eigentümer einer bereits überbauten Liegenschaft einen schweren Eingriff. Im Kern geht es um das Nutzungsmass bei einem Vorhaben im Baugebiet. Die diesbezüglichen Regelungen sind - soweit hier betroffen - in kantonalem bzw. kommunalem Recht