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Eigenhändigkeit gelte allerdings für Abs. 2 nicht. Diese Auslegung von Abs. 2 wird vom Departement für Volkswirtschaft

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15. Juli 11

Politische Rechte

1C 169/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte/Aargau·DE·8 min·1
Abweisung