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Edlibach. Hierbei eröffnete der Gemeinderat auch die Ausnahmebewilligung der Direktion des Innern des Kantons Zug vom 24. April 2008 zur Unterschreitung des Waldabstands für das Bauvorhaben. Parallel dazu wies der Gemeinderat die Einsprachen der Nachbarn X.________

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