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Ebensowenig helfen den Beschwerdeführerinnen die Gutachten von zwei Rechtsprofessoren sowie die vom Obergericht bestätigte Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts Bülach vom 16. April 1999

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20. Nov. 12

Gesellschaftsrecht

4A 373/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht/Zurich·DE·24 min·2
Teilweise Gutheissung