Ebenfalls abzuweisen ist der Antrag auf Durchführung eines Augenscheins. Für die Beurteilung der in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen genügen die kantonalen Akten — Richter — Swissrulings
Ebenfalls abzuweisen ist der Antrag auf Durchführung eines Augenscheins. Für die Beurteilung der in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen genügen die kantonalen Akten