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Dieser Entscheid wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt. Der Anzeigerin wird eine Orientierungskopie zugestellt

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2. Mai 16

Aufsichtsbeschwerden

12T 3/2015/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Aufsichtsbeschwerden·DE·9 min·1
Gegenstandslosigkeit