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Dieser Aufforderung ist die Staatsanwaltschaft bislang nicht nachgekommen. In ihrer Vernehmlassung vom 22. Oktober 2012 ans Bundesgericht führt sie vielmehr namentlich aus

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12. Nov. 12

Strafprozess

1B 549/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/BaselStadt·DE·10 min·1
Gutheissung