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Die weiteren Sachurteilsvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die Beschwerde ist - unter Vorbehalt der folgenden Erwägungen - einzutreten

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1. Feb. 12

Strafprozess

1C 208/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·15 min·1
Abweisung