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Die vorliegende Beschwerde ist somit wegen Verletzung des Willkürverbots gutzuheissen

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8. Sept. 09

Ökologisches Gleichgewicht

1C 320/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/Nidwalden·DE·9 min·2
Gutheissung