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Die Vorinstanz stellt sich demgegenüber in ihrer Vernehmlassung vom 24. Mai 2011 unter Hinweis auf die Rechtsmittelbelehrung im Entscheid vom 4. Mai 2011 auf den Standpunkt

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15. Juli 11

Strafprozess

1B 239/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·7 min·18
Gutheissung