Die Vorinstanz spricht den Beschwerdeführern diese Befugnis ab. Das prognostizierte zusätzliche Verkehrsaufkommen bewirke auf der Weltistrasse — Richter — Swissrulings
Die Vorinstanz spricht den Beschwerdeführern diese Befugnis ab. Das prognostizierte zusätzliche Verkehrsaufkommen bewirke auf der Weltistrasse