Skip to content

Die Vorinstanz hielt den Beweis für den von den Beschwerdeführern behaupteten übereinstimmenden Parteiwillen für nicht erbracht

1 Entscheide·0 Präsident·11 Aufrufe
3. Aug. 11

Vertragsrecht

4A 259/2011/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·8 min·12
Teilweise Abweisung