Skip to content

Die Vorinstanz hat sich - in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Praxis - mit den Vorbringen der Beschwerdeführer zum massgeblichen Sachverhalt befasst (vgl. angefochtener Entscheid

1 Entscheide·0 Präsident·1 Aufrufe
25. Mai 10

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 219/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·6 min·1
Nichteintreten