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Die Vorinstanz begründet ein Verbot von Anwaltskörperschaften nach dem geltenden Recht auch mit allgemeinen Erwägungen. Nach ihrer Auffassung würde die mit dem Anwaltsgesetz beabsichtigte - teilweise - Vereinheitlichung des Anwaltsrechts wieder rückgängig gemacht

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7. Sept. 12

Grundrecht

2C 237/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/StGallen·DE·39 min·13
LeitentscheidBGEGutheissung