Skip to content

Die Verletzung verfassungsmässiger Rechte wird nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Weise dargetan. Soweit die Beschwerdeführer Art. 8 EMRK erwähnen

1 Entscheide·0 Präsident·1 Aufrufe
21. Apr. 09

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2D 26/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht·DE·3 min·1
Nichteintreten