Die Verfahrensunterlagen bestätigen die Ausführungen der Vorinstanz. In ihrer Vernehmlassung im Verfahren vor der Baurekurskommission wies die Bausektion klar darauf hin — Richter — Swissrulings
Die Verfahrensunterlagen bestätigen die Ausführungen der Vorinstanz. In ihrer Vernehmlassung im Verfahren vor der Baurekurskommission wies die Bausektion klar darauf hin