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Die Stockwerkeigentümergemeinschaft S.________ wird im Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht durch ihren Verwalter X.________ vertreten. Dieser wurde von der Versammlung der Stockwerkeigentümer zur Beschwerdeführung

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
17. Nov. 08

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 126/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·16 min·1
Teilweise Gutheissung