Die rubrizierten Beschwerdeführer haben am 13. September 2012 gegen das kantonsgerichtliche Urteil eine Beschwerde in Zivilsachen eingereicht mit den Begehren um dessen Aufhebung — Richter — Swissrulings
Die rubrizierten Beschwerdeführer haben am 13. September 2012 gegen das kantonsgerichtliche Urteil eine Beschwerde in Zivilsachen eingereicht mit den Begehren um dessen Aufhebung