Die Regierung wie auch das Verwaltungsgericht hielten das Vorhaben dagegen nach Art. 24 RPG für bewilligungsfähig. Dies wird von den Beschwerdeführern bestritten — Richter — Swissrulings
Die Regierung wie auch das Verwaltungsgericht hielten das Vorhaben dagegen nach Art. 24 RPG für bewilligungsfähig. Dies wird von den Beschwerdeführern bestritten