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Die Möglichkeit eines Nachzugsanspruchs gestützt auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 13 BV besteht heute einzig noch für die beiden jüngsten Kinder des Beschwerdeführers 1

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4. Mai 10

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 599/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·11 min·1
Teilweise Abweisung