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Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden den Beschwerdeführern je zur Hälfte unter solidarischer Haftung auferlegt

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21. Apr. 09

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2D 26/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht·DE·3 min·1
Nichteintreten