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Die Gerichtskosten von Fr. 600.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt

1 Entscheide·0 Präsident·12 Aufrufe
4. Nov. 08

Strafprozess

1B 286/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·2 min·11
Nichteintreten