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Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin 1 auferlegt

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25. Feb. 10

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 824/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Thurgau·DE·2 min·1
Nichteintreten