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Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen unter Solidarhaft auferlegt

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29. Sept. 11

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 780/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht·DE·1 min·15
Abweisung