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Die Erklärung des Bezirksrates stellt eine blosse Absichtserklärung ohne Auswirkung auf die politischen Rechte dar. Wie die beiden Reglemente in der Praxis auszulegen sind

1 Entscheide·0 Präsident·10 Aufrufe
29. Juli 09

Politische Rechte

1C 4/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte/Schwyz·DE·8 min·11
Abweisung