Die Erklärung des Bezirksrates stellt eine blosse Absichtserklärung ohne Auswirkung auf die politischen Rechte dar. Wie die beiden Reglemente in der Praxis auszulegen sind — Richter — Swissrulings
Die Erklärung des Bezirksrates stellt eine blosse Absichtserklärung ohne Auswirkung auf die politischen Rechte dar. Wie die beiden Reglemente in der Praxis auszulegen sind