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Die Erben V.________ verkauften am 15. April 2005 ihren hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück Nr. 736 in G.________ an X.________. Sie setzten die Eigentümerin der anderen Miteigentumshälfte

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1. Juni 11

Sachenrecht

5A 664/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht·DE·23 min·15
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung