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Die Einziehung stelle gegenüber den Beschwerdeführern auch keine unverhältnismässige Härte dar. Die Staatsanwaltschaft habe 2011 eine Kontosperre aufgehoben

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14. März 13

Strafprozess

1B 711/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·19 min·17
Abweisung