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Die Eintretensvoraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG sollen das Bundesgericht entlasten. Dieses soll sich möglichst nur einmal mit einer Sache befassen

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8. Sept. 09

Ökologisches Gleichgewicht

1C 320/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/Nidwalden·DE·9 min·1
Gutheissung