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Die Eingabe erweist sich - soweit die Beschwerdeführer sich darin sachbezogen mit den Ausführungen der Vorinstanz auseinandersetzen

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12. Juni 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 506/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·7 min·10
Teilweise Abweisung