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Die einfache Gesellschaft ist eine Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist nach herrschender Auffassung keine juristische Person

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20. Mai 09

Strafprozess

1B 323/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·7 min·1
Nichteintreten