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Die Eidgenössische Steuerverwaltung beantragt die Abweisung der Beschwerde (Beschwerdeführerin 1) bzw. Nichteintreten auf die Beschwerde (Beschwerdeführerin 2). Das Bundesverwaltungsgericht verzichtet auf eine Vernehmlassung

1 Entscheide·0 Präsident·6 Aufrufe
19. Jan. 11

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 756/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht·DE·15 min·14
Teilweise Abweisung