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Die Bindung des Bundesgerichts an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt (Art. 105 Abs. 1 BGG)

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19. Dez. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 337/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Lucerne·DE·28 min·1
Teilweise Abweisung