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Die Beschwerden sind nach dem Gesagten gutzuheissen. Die angefochtenen Urteile sind aufzuheben

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30. Jan. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 961/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht·DE·23 min·2
LeitentscheidBGEGutheissung