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Die Beschwerdegegnerin erlitt bei dem Unfall lebensgefährliche Verletzungen. Sie musste diverse Operationen über sich ergehen lassen

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23. Dez. 09

Haftpflichtrecht

4A 479/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Haftpflichtrecht/Zurich·DE·19 min·1
Teilweise Abweisung