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Die Beschwerdeführerinnen sind juristische Personen. Als solche sind sie nach der Rechtsprechung nicht befugt

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17. Apr. 09

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 70/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·4 min·1
Nichteintreten