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Die Beschwerdeführerinnen rügen erstmals im Verfahren vor Bundesgericht das Fehlen eines Enteignungsplans im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. f des Gesetzes des Kantons Wallis vom 15. März 2007 über den Wasserbau (SGS 721.1; im Folgenden WBG/VS). Entgegen ihrer Darstellung trifft nicht zu

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8. Sept. 10

Ökologisches Gleichgewicht

1C 109/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/Valais·DE·16 min·2
Abweisung