Die Beschwerdeführer rügen vorab eine Verletzung des Anspruchs auf Beurteilung durch den zuständigen Richter (Art. 30 Abs. 1 BV). Sie machen geltend — Richter — Swissrulings
Die Beschwerdeführer rügen vorab eine Verletzung des Anspruchs auf Beurteilung durch den zuständigen Richter (Art. 30 Abs. 1 BV). Sie machen geltend