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Die Beschwerdeführer reichen die vorliegende Beschwerde auch beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus ein

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8. Sept. 10

Ökologisches Gleichgewicht

1C 324/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·3 min·1
Nichteintreten